Buback-Erschießung:

 

Zwei Nekrologe auf einen Staatsdiener


Unter den Nekrologen, die dem Generalbundesanwalt, seinem Fahrer und einem Leibwächter gewidmet wurden, verdienen zwei besondere Beachtung, weil sie das Attentat als authentische Repräsentanten beider an ihm beteiligten Parteien würdigen: Kanzler Schmidts Trauerrede und der Brief des Kommando Ulrike Meinhof, der eine gehalten zu Karlsruhe, der andere gefunden im Briefkasten der Deutschen Presseagentur. Siegfried Buback wird in beiden Nachrufen übereinstimmend als tragende Figur bei der Verteidigung der staatlichen Ordnung der BRD eingeschätzt: „Seit seiner Amtsübernahme vor drei Jahren ist Generalbundesanwalt Buback eine zentrale Rolle bei der strafrechtlichen Bewältigung des Terrorismus zugewachsen,“ (Schmidt) und: „Buback war direkt verantwortlich für die Ermordung von Holger Meins, Siegfried Mauser und Ulrike Meinhof.“ (Kommando) Auch bei der Bewertung des Erfolgs des Bubackschen Wirkens herrscht weitgehender Konsensus. Während der Kanzler es Buback zuschreibt, daß „wir bei der Bekämpfung des Terrorismus in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht haben.“ (wobei er allerdings genau weiß, daß die auch ohne die Person Bubacks gegangen wären und weitergehen), räumt das Kommando ein, daß es der Bundesanwaltschaft gelungen ist, für es äußerst wichtige, weil eine „ideologische Avantgardefunktion“ bekleidende Kader auszuschalten.

Die Gemeinsamkeiten in beiden Dokumenten hören allerdings auf, wenn es um einen Ausblick auf den Kampf Anarchismus contra Rechtsstaat geht: das Kommando kündigt als den revolutionären Fortschritt die totale Defensive an:

„Wir werden verhindern, daß unsere Fighter in westdeutschen Gefängnissen ermordet werden … Wir, werden verhindern, daß Bundesanwaltschaft und Staatsschutzorgane sich an den gefangenen Fightern rächen … Wir werden verhindern, dass die Bundesanwaltschaft den vierten kollektiven Hungerstreik der Gefangenen um die minimalen Menschenrechte benutzt, um Andreas, Gudrun und Jan zu ermorden.“

Schmidt benutzt hingegen den Tod seines obersten Anklägers als moralische Basis einer Großoffensive gegen den Terrorismus:

„60 Millionen Bürgerinnen und Bürger unseres Staates stehen auf ihrer (der Polizei und Justiz, MSZ) Seite.“

Und diese 60 Millionen werden in die Pflicht genommen, denn den Terrorismus bekämpft man bereits in einem Vorfeld, wo noch keine Bomben geworfen werden, sondern gefährliche Gedanken ausgetauscht:

„Eines aber sollte angesichts dieses Mordes endlich jedermann begreifen, an mancherlei Orten unserer Gesellschaft, in manchen unserer vielfältigen Institutionen und Medien gab und gibt es geistige Wegbereitung, nämlich Nährboden für Ideologien der Gewaltverherrlichung. Es möge jedermann sich umsehen und sich fragen, ob er und wie er selbst dagegen wirken kann und soll.“

Wer gemeint ist und daß Schmidts Spitze nicht auf den Bundesverteidigungsminister zielt, macht er klar durch folgende Präzisierung:

„ ... und wer die Unfehlbarkeit politischer Dogmen und Ideologien lehrt und daraus Rechtfertigungen zur gewaltsamen Veränderung ableitet, der kann ein Wegbereiter sein, ohne dies zu wollen oder zu wissen.“

Und der Kanzler kann sicher sein, daß dieser Appell an den Staatsschützer, der in jedem Bürger steckt, nicht ungehört verhallt: die Attentäter hätten Buback gerade „deswegen so gehaßt, als er sich der Unterstützung, der inneren Zustimmung fast des ganzen Volkes sicher sein konnte.“ Aus dieser inneren Zustimmung muß nun auch eine äußere werden, denn

„der Rechtsstaat bleibt unverwundbar, solange er in uns lebt. Und er lebt in uns. Nun gerade und nun erst recht.“

Der Aufruf, mit dem der Nachruf des Kommandos schließt:

„Den bewaffneten Widerstand und die antiimperialistische Front in Westeuropa organisieren“,

ist der nackte Wahnsinn angesichts der

„großen, überwältigenden Mehrheit der Deutschen ... (die) das Grundgesetz und das Recht und die sittliche Pflicht auf ihrer Seite (hat).“

So kann der Kanzler auch auf eine politische Qualifikation des Anarchismus verzichten und ihn – der Zustimmung seiner Bürger in Karlsruhe gewiß und via Fernsehen im ganzen Land – so würdigen, wie er es der Sowjetunion angesichts deren Umgangs mit ihren Feinden empört vorhält, nämlich klinisch:

„ ... die schlimme geistige und charakterliche Deformation der Attentäter …“

Der Schutz vor solchen Deformierten kann dann nur darin bestehen,

„sie hinter Schloß und Riegel zu bringen“ und dabei „in der Anwendung des Grundgesetzes und des geltenden Rechte nicht zögerlich zu sein“, und dabei muß man auch „innerlich bereit sein, bis an die Grenzen dessen zu gehen, was vom Rechtsstaat erlaubt und geboten ist.“

Stammheim, wo z.B. demonstriert wurde und wird, wie das geht, bereitet den Bürgern (zumindest ihrer „großen, überwältigenden Mehrheit“) die Genugtuung, daß „unser Rechtstaat wehrhafter geworden ist,“ und nur anarchistischer Wahn kann davon träumen, wie es das Kommando tut, daß dieser Prozeß „eine kritische internationale Öffentlichkeit“ geschaffen habe, die drauf und dran sei, diesen Prozeß der Bundesregierung „auf die Füße fallen“ zu lassen. Und die Selbstzerstörung inhaftierter Anarchisten(1) wird von den „60 Millionen Bürgerinnen und Bürgern unseres Staates“ sicherlich nicht als „Spur ihrer moralischen Wirkung“ erkannt, sondern weit eher im Sinne Schmidts als willkommener Selbstbeitrag der RAF zur Bekämpfung „der weltweiten Seuche des Terrorismus“. Wenn das Kommando nach der Erschießung Bubacks proklamiert, daß „die Solidarität die Liebe ... die Aktion der Guerilla ist“, packt den Bürger, der Mord nur aus Vaterlandsliebe billigt, vollends das Grauen ob seines pervertierten Spiegelbilds, und er „verneigt sich in Dankbarkeit“ mit Schmidt vor den gefallenen Staatsdienern und fühlt sich erst recht geborgen in einem Staat, der von ihm nur eins verlangt: Solidarität und Festigkeit im „Willen zum Gehorsam gegen das Grundgesetz.“

2 Nekrologe auf Siegfried Buback, beide im vollen Wortlaut kommentarlos nachgedruckt in der freien Presse unseres Landes, beide tun ihre Wirkung – in diesem Sinne.

Wie die Terroristen „Durch Selbstzerstörung zum Sieg über die Staatsgewalt“ gelangen wollen, findet sich in dem gleichnamigen Artikel zu Theorie und Praxis der RAF in MSZ Nr.6/1975.

aus: MSZ 16 – April 1977

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