ADH gestärkt?
„Und so gelang es den RotZen und Maoisten mit vollster Unterstützung durch den RCDS, den Willen der Studenten zu einer geschlossenen und gemeinsamen Demonstration für ihre sektiererischen Interessen zu mißbrauchen.“ So konnten sie „ungeniert ihre sektiererische Politik betreiben und arbeiten so den Reaktionären in die Hände.“ Nach der Publikumshofierung kommt nun die Publikumsbeschimpfung. Wie las man's doch vor dem 24. November: „Die Studenten werden unter den Losungen der ADH und nicht hinter den Rotzen stehen.“ Nachdem die Verfasser solcher Sprüche sich mit 300 Getreuen am Odeonsplatz wiederfanden, haben sie nur eine Erklärung: wir – AStA und Rote Zellen/AK, hätten den „Willen der Studenten mißbraucht!“ „Diese Gruppen (gemeint sind vor allem die Roten Zellen/AK und mit ihnen sympathisierende Organisationen, die 1972 die bayerischen AStEN stellten. Red.) setzen den Apparat, den ihnen die verfaßte Studentenschaft bietet für die Verwirklichung ihrer … politischen Ziele ein.“ (Entwurf des BayHschG, S. 184) Noch krasser wird die (wir meinen unbewußte und das heißt um so schlimmere) Übernahme des Jargons bürgerlicher Politik in folgendem Satz aus dem Artikel in „offensiv“ deutlich: „Das bornierte Theoretisieren der RotZen führt dazu, daß sie die Organe der verfaßten Studentenschaft (AStA, SB) okkupieren und so die verfaßte Studentenschaft durch ihre Praxis lähmen …“ Hierzu Hans Maier am 24. 10. 1972 vor dem Landtag: „Tatsache ist, daß die Mehrheit der Studentenkonvente und Asten auch in Bayern in der Hand von Kräften ist, die der Verfassungsschutz-Bericht 1971 des Bundes unter der Rubrik „Linksextremismus“ einstuft.“ Beide Äußerungen, SHB und Maier, verzichten auf eine Kritik unserer Politik, ignorieren den Fakt, der ihnen beiden – als Demokraten – heilig sein müßte, daß der Rote-Zellen-AStA gewählt worden ist; stattdessen setzen sie ihr Interesse in Gegensatz, zu unserer Politik und fordern, der Rote-Zellen-AStA an der LMU muß weg. Die Studenten haben in dieser Woche Gelegenheit, sich zu dieser Forderung zu äußern.
aus: MüSZ 9 – 1973 |
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